Deutsche Behörden stellen sich quer
„Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“, so steht es im Artikel 6 des Grundgesetzes. Das gilt offenbar nicht für das Ehepaar Aishe (52) und Werner S. (61). Sie stammt aus der Türkei, er aus Thüringen. Die deutschen Behörden halten die Ehe für eine Scheinehe, glauben, dass sie nur geschlossen wurde, um Aishe ein Daueraufenthaltsrecht in Deutschland zu verschaffen.

Die türkische Hochzeit ist sehr aufwendig
Foto: Dügün TV
Werner S. erzählt, er und Aishe haben sich Anfang 2007 beim Chatten im Internet kennengelernt. Er kann kein Wort türkisch, sie spricht kein Wort deutsch. Mit Hilfe eines Übersetzungsprogrammes und einer Webcam verständigen sie sich mehr schlecht als recht. Der Internetkontakt zu Aishe holt ihn aus der Lethargie, in der er nach der Scheidung von seiner ersten Frau versunken war. Alltäglich freut er sich auf die virtuelle Zusammenkunft.
Vertraut per Internet
Werner S. und Aishe erfahren immer mehr voneinander. Das Verhältnis wird so vertraut, dass auch die Verwandten von Aishe Kontakt zu Werner S. aufnehmen. Eines Tages fragt die Nichte von Aishe, die gebrochen deutsch spricht, Werner S., ob er ihre Tante heiraten möchte. Die anfängliche Verlegenheit weicht einem Entschluss: Sie schlägt ihm vor, nach Ankara zu kommen – auf ihre Kosten. Sie weiß, dass Werner S. als Hartz-IV-Empfänger kein Geld übrig hat. Trotzdem soll er sie besuchen.
Der Besuch mündet in eine Hochzeit. Am 24. Januar 2009 haben sich die beiden in der türkischen Hauptstadt Ankara das Ja-Wort gegeben. Wie in der Türkei üblich wird das Hochzeitsfest groß gefeiert. Gemeinsam planen sie ihre Zukunft in Deutschland. Aber sie haben nicht mit den deutschen Behörden gerechnet.
Keine Auskunft
Nach der Rückkehr nach Erfurt erhält das Ehepaar einen Brief von der Deutschen Botschaft. Darin wird lapidar mitgeteilt: „Uns liegen ausreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass die Ehe nur geschlossen wurde, um Ihnen zu einem Ihnen ansonsten verwehrten Daueraufenthaltsrecht für die Bundesrepublik Deutschland zu verhelfen.“ Die Lebensgemeinschaft entspreche damit nicht den Anforderungen, die der Artikel 6 des Grundgesetzes stelle, um als Ehe anerkannt zu werden. Das bedeutet, Aishe erhält kein Visum. Auf Nachfragen erteilen die Behörden keine Auskunft. Das Einspruchsverfahren läuft.








